Beratungseinsatz Pflegegeld

(§37 Abs. 3 SGB XI)

Droht Ihnen die Kürzung des Pflegegelds?

Beratungseinsatz
nach §37 Abs. 3 SGB XI

Droht Ihnen die Kürzung des Pflegegelds?

Beratungseinsatz Pflegegeld nach §37 Abs. 3 SGB XI

Sie haben einen Pflegegrad und erhalten monatlich Pflegegeld auf Ihr Konto ausgezahlt? Dann verpflichtet Sie die Krankenkasse dazu in regelmäßigen Zeiträumen einen Pflegeberatungseinsatz für Pflegegeldbezieher durchführen zu lassen. Im Kassendeutsch werden diese Einsätze auch „Beratungseinsatz nach §37 Abs. 3 SGB XI“ genannt.

Versäumen Sie die Fristen droht Ihnen eine Sperre der Pflegegeldzahlung. Damit teure Fehler vermieden werden, sollten Sie einen zuverlässigen ambulanten Pflegedienst finden, der gemeinsam mit Ihnen diese wiederkehrenden Termine im Blick behält und abstimmt.

Patient und Pflegeberaterin sitzen sich lächelnd gegenüber. Pflegeberaterin schreibt etwas auf
Nicht verpassen: Fristversäumung bei der Durchführung von
Beratungseinsätzen kann zur Sperre der Pflegegeldzahlung führen

Beratungseinsatz Pflegegeld nach §37 Abs. 3 SGB XI

Sie haben einen Pflegegrad und erhalten monatlich Pflegegeld auf Ihr Konto ausgezahlt? Dann verpflichtet Sie die Krankenkasse dazu in regelmäßigen Zeiträumen einen Pflegeberatungseinsatz für Pflegegeldbezieher durchführen zu lassen. Im Kassendeutsch werden diese Einsätze auch „Beratungseinsatz nach §37 Abs. 3 SGB XI“ genannt.

Versäumen Sie die Fristen droht Ihnen eine Sperre der Pflegegeldzahlung. Damit teure Fehler vermieden werden, sollten Sie einen zuverlässigen ambulanten Pflegedienst finden, der gemeinsam mit Ihnen diese wiederkehrenden Termine im Blick behält und abstimmt.

Nicht verpassen: Fristversäumung bei der Durchführung von Beratungseinsätzen kann zur Sperre der Pflegegeldzahlung führen

Fristverlängerung beantragen

Ihre Krankenkasse hat Ihnen bereits eine Erinnerung zur Durchführung des Pflegeberatungseinsatzes geschickt?

Dann zögern Sie nicht länger: Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und vereinbaren einen Beratungstermin. Wenn Sie einen Termin vereinbart haben, teilen Sie dies umgehend der Krankenkasse mit. Dann erhalten Sie in der Regel eine Fristverlängerung.

Die Pflegefreunde überwachen für Sie die Fristen und setzen sich rechtzeitig mit Ihnen in Verbindung. Damit wird Ihnen wegen einer Fristversäumnis garantiert kein Pflegegeld gekürzt.

Pflegekraft schiebt Patientin im Rollstuhl schnell am vor dem Schloss vorbei
Schon Post von der Krankenkasse erhalten? Jetzt aber schnell:
Beratungstermin vereinbaren & Fristverlängerung erhalten

Fristverlängerung beantragen

Ihre Krankenkasse hat Ihnen bereits eine Erinnerung zur Durchführung des Pflegeberatungseinsatzes geschickt?

Dann zögern Sie nicht länger: Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und vereinbaren einen Beratungstermin. Wenn Sie einen Termin vereinbart haben, teilen Sie dies umgehend der Krankenkasse mit. Dann erhalten Sie in der Regel eine Fristverlängerung.

Die Pflegefreunde überwachen für Sie die Fristen und setzen sich rechtzeitig mit Ihnen in Verbindung. Damit wird Ihnen wegen einer Fristversäumnis garantiert kein Pflegegeld gekürzt.

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Brunhilde vertraut den Pflegefreunden seit 2013:
„Ich bin seit Jahren Patientin der Pflegefreunde und fühle mich immer sehr gut beraten“.

Häufig gestellte Fragen

1. Wer muss wie häufig den Beratungseinsatz durchführen?
1. Für wen gilt der vorgeschriebene Beratungseinsatz und in welchen Abständen muss er stattfinden?

Jede Person, die Pflegegeld erhält (Pflegegrad 2-5) muss den Beratungseinsatz alle 6 Monate durchführen. Bei Pflegegrad 4-5 kann man diesen auch alle 3 Monate freiwillig durchführen lassen. Freiwillig, jedoch empfehlenswert, ist der Beratungseinsatz bei Pflegegrad 1.

2. Welche Kosten kommen auf mich zu und wer erstattet mir diese?
2. Welche Kosten kommen auf mich zu und wer erstattet mir diese?

Für Sie entstehen keine Kosten. Wir rechnen die Kosten direkt mit ihrer Pflegekasse ab, unabhängig davon, ob sie die Beratung freiwillig oder verpflichtend durchführen.

3. Wo findet der Beratungseinsatz statt?
3. Wo findet der Beratungseinsatz statt?

Unsere Pflegeberaterin Yvonne Kiene kommt zu Ihnen nach Hause.

4. Wer darf den Beratungseinsatz durchführen?
4. Wer darf den Beratungseinsatz durchführen?

Beratungseinsätze dürfen ausschließlich von Pflegeeinrichtungen durchgeführt werden, die durch einen Versorgungsvertrag mit der Pflegekasse zugelassen sind. Als anerkannter ambulanter Pflegedienst erfüllen wir diese Voraussetzung und sind in Münster als Beratungsstelle nach § 37 Abs. 3 SGB XI tätig. Unsere Pflegeberater sind fachlich ausgebildet und immer auf dem neusten Stand.
5. Was passiert, wenn ich den Beratungseinsatz versäume?
5. Was passiert, wenn ich den Beratungseinsatz versäume?

Wird die Frist für das Pflegeberatungsgespräch versäumt, droht eine Sperre der Pflegegeldzahlung. Meist erhalten Sie zuvor noch eine Aufforderung, das Beratungsgespräch zu vereinbaren. Dann können Sie die Frist verlängern. Erfolgt dennoch kein Beratungsgespräch können Ihnen die Pflegegeldzahlungen gekürzt oder gesperrt werden.

Person mit Geldscheinen in der Hand
6. Welche Themen werden im Beratungseinsatz angesprochen?
6. Welche Themen werden im Beratungseinsatz angesprochen?

Der Pflegeberatungseinsatz ermöglicht es den Betroffenen, sich über Pflegeleistungen, Unterstützungsangebote, finanzielle Hilfen und vieles mehr zu informieren. Unsere Pflegeberaterin wird sich die Pflege- und Betreuungssituation genau anschauen und je nach Bedarf weitere Maßnahmen empfehlen, welche die häusliche Situation verbessern können. Weitere Themen, beispielsweise zur Höherstufung des Pflegegrades, der Bedarf von weiteren Hilfsmitteln, wie einem Rollator oder auch Tipps für den Pflegealltag können zusammen besprochen werden. In der Regel dauert ein Beratungseinsatz etwa eine Halbestunde.

7. Gibt es eine Möglichkeit, dass ich an den nächsten Beratungseinsatz erinnert werde?
7. Gibt es eine Möglichkeit, dass ich an den nächsten Beratungseinsatz erinnert werde?

Ja, gerne erinnern wir Sie regelmäßig telefonisch, wenn wieder ein Beratungstermin ansteht. 

8. Was muss ich als Angehöriger beachten?
8. Was muss ich als Angehöriger beachten?

Als Angehöriger ist es sinnvoll, beim Pflegeberatungsgespräch anwesend zu sein. Zum einen hören vier Ohren besser als zwei und zum anderen erfahren auch Sie hilfreiche Tipps und Informationen, die Ihren Pflegealltag erleichtern. Seien Sie beim vereinbarten Termin vor Ort und halten Sie die Aufforderung der Krankenkasse parat. 

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