Beratungseinsatz Pflegegeld
(§37 Abs. 3 SGB XI)
Droht Ihnen die Kürzung des Pflegegelds?
Beratungseinsatz
nach §37 Abs. 3 SGB XI
Droht Ihnen die Kürzung des Pflegegelds?
Beratungseinsatz Pflegegeld nach §37 Abs. 3 SGB XI
Sie haben einen Pflegegrad und erhalten monatlich Pflegegeld auf Ihr Konto ausgezahlt? Dann verpflichtet Sie die Krankenkasse dazu in regelmäßigen Zeiträumen einen Pflegeberatungseinsatz für Pflegegeldbezieher durchführen zu lassen. Im Kassendeutsch werden diese Einsätze auch „Beratungseinsatz nach §37 Abs. 3 SGB XI“ genannt.
Versäumen Sie die Fristen droht Ihnen eine Sperre der Pflegegeldzahlung. Damit teure Fehler vermieden werden, sollten Sie einen zuverlässigen ambulanten Pflegedienst finden, der gemeinsam mit Ihnen diese wiederkehrenden Termine im Blick behält und abstimmt.
Beratungseinsatz für Pflegegeldbezieher
Sie haben einen Pflegegrad und erhalten monatlich Pflegegeld auf Ihr Konto ausgezahlt? Dann verpflichtet Sie die Krankenkasse dazu in regelmäßigen Zeiträumen einen Pflegeberatungseinsatz für Pflegegeldbezieher durchführen zu lassen. Im Kassendeutsch werden diese Einsätze auch „Beratungseinsatz nach §37 Abs. 3 SGB XI“ genannt.
Versäumen Sie die Fristen droht Ihnen eine Sperre der Pflegegeldzahlung. Damit teure Fehler vermieden werden, sollten Sie einen zuverlässigen ambulanten Pflegedienst finden, der gemeinsam mit Ihnen diese wiederkehrenden Termine im Blick behält und abstimmt.
Fristverlängerung beantragen
Ihre Krankenkasse hat Ihnen bereits eine Erinnerung zur Durchführung des Pflegeberatungseinsatzes geschickt?
Dann zögern Sie nicht länger: Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und vereinbaren einen Beratungstermin. Wenn Sie einen Termin vereinbart haben, teilen Sie dies umgehend der Krankenkasse mit. Dann erhalten Sie in der Regel eine Fristverlängerung.
Die Pflegefreunde überwachen für Sie die Fristen und setzen sich rechtzeitig mit Ihnen in Verbindung. Damit wird Ihnen wegen einer Fristversäumnis garantiert kein Pflegegeld gekürzt.
Fristverlängerung beantragen
Ihre Krankenkasse hat Ihnen bereits eine Erinnerung zur Durchführung des Pflegeberatungseinsatzes geschickt?
Dann zögern Sie nicht länger: Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und vereinbaren einen Beratungstermin. Wenn Sie einen Termin vereinbart haben, teilen Sie dies umgehend der Krankenkasse mit. Dann erhalten Sie in der Regel eine Fristverlängerung.
Die Pflegefreunde überwachen für Sie die Fristen und setzen sich rechtzeitig mit Ihnen in Verbindung. Damit wird Ihnen wegen einer Fristversäumnis garantiert kein Pflegegeld gekürzt.
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