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Änderungen 2025: Verhinderungspflege und Entlastungsbetrag

Anfang des Jahres gab es bereits eine Reihe von Änderungen in der Pflege. Unter anderem wurden die Beträge der Pflegeleistungen, Pflegegelder und Pflegesachleistungen erhöht. Zum 1. Juli 2025 gibt es eine weitere große Änderung, welche wir hier näher erläutern möchten.

Was genau sind Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege und wann werden diese in Anspruch genommen? In unserem Blog Artikel “Verhinderungspflege und Entlastungsbetrag” gehen wir darauf näher ein. Lesen Sie sich diesen gerne vorab durch.

Entlastungsbetrag 2025

Der Entlastungsbetrag ist für alle Pflegegrade 1-5 gleich hoch. In diesem Jahr wurde er von 125 Euro auf 131 Euro monatlich erhöht und kann zum Beispiel für die Kurzzeitpflege und die ambulante Pflege verwendet werden. Der Entlastungsbetrag sammelt sich von Monat zu Monat an. Aber Achtung: Das Budget summiert sich nicht unendlich lange auf. Jedes Jahr am 30.06. verfallen alle Ansprüche aus dem Vorjahr.

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Tage, Stunden, Minuten, Sekunden

Die Verhinderungspflege 2025

Die Verhinderungspflege ist ein Jahresbudget in Höhe von 1.685 Euro ab Anfang 2025 (erhöht von 1.612 Euro), welches speziell zur Entlastung der Pflegeperson gedacht ist. Achtung: Das Jahresbudget verfällt immer zum 31.12 eines Jahres und lädt sich dann am 01.01 des neuen Jahres wieder auf.

Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege Änderung 2025

Ab dem 1. Juli 2025 wird es ein gemeinsames Jahresbudget für die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege geben. Ab Pflegegrad 2 dürfen pflegebedürftige Personen beide Pflegeformen frei nach Bedarf nutzen, wodurch die Nutzung von Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege einfacher und flexibler wird.

Dieses Jahr tritt der Paragraf 42a SGB XI in Kraft, sodass das gemeinsame Jahresbudget ab dem 1. Juli 2025 bei 3.539 Euro liegt. Auch die unterschiedlichen Voraussetzungen für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden angeglichen. Die häusliche Pflege muss zum Beispiel nicht mehr seit mindestens sechs Monat stattfinden, um die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen zu können.

Das gemeinsame Jahresbudget in Höhe von 3.539 Euro gilt dann auch für Personen unter 25 Jahren mit Pflegegrad 4 oder 5. Das Budget war bisher etwas geringer.

Pause für pflegende Angehörige

Die Pflege eines Angehörigen kann sehr herausfordernd und Kräfte zehrend sein. In unserem Artikel “Die Herausforderungen der Pflege von Angehörigen” gehen wir detailliert auf gesundheitliche und emotionale Risiken und Unterstützungsmöglichkeiten für Patient und Angehörige ein. Gönnen Sie sich als Angehöriger eine Pause und laden Sie Ihre “Akkus” wieder auf. Wir beraten Sie gerne zum Entlastungsbetrag und der Verhinderungspflege. Jetzt einen Beratungstermin vereinbaren.

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Alexander Herms

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