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Verhinderungspflege und Entlastungsbetrag

Im Folgenden Artikel verwenden wir die Form “Eltern” für die “Patienten”. Mit der direkten Ansprache “Sie” meinen wir die Kinder der Eltern.

Nun ist der Pflegegrad bewilligt, aber den richtigen Durchblick, welche Hilfen man jetzt in Anspruch nehmen kann, hat man noch nicht. Gut, dass die Pflegefreunde sich als Lotse im Dschungel der Pflegeversicherung verstehen.

Vielleicht kennen Sie das. Für viele unserer Patienten ist nicht nur die Hilfe bei der Körperpflege oder der medizinischen Pflege eine Hürde. Ganz oft ist das Erste was liegen bleibt die Aufrechterhaltung des Haushaltes. Nach einigen Wochen raffen dann die Kinder oftmals Ihre verbliebenen Kräfte und Zeitressourcen zusammen und entfernen in der Wohnung der Eltern in einer “Hau ruck Aktion” den gröbsten Schmutz. Diese einmaligen Kraftakte zehren an den Kräften und Nerven aller Beteiligten. Immerhin müssen sie oftmals Beruf, Familie und die pflegebedürftigen Eltern unter einen Hut bringen.

Wir haben daher ein System entwickelt mit dem wir, ganz gleichmäßig in wiederkehrenden Einsätzen die Grundhygiene in der Wohnung aufrechterhalten. Dies sind in der Regel 90 minütige wöchentliche Einsätze die von unseren erfahrenen Hauswirtschaftskräften absolviert werden.

Da wir nicht nur die freundlichsten und engagiertesten Pflegekräfte beschäftigt haben, sondern uns auch ganz besonders auf die optimale Ausnutzung aller “Töpfe” in der Pflegeversicherung verstehen, können wir diese entlastenden Hilfen bis zu 90 Stunden pro Jahr anbieten.

Hier nutzen wir zum einen den Entlastungsbetrag: Dies ist ein Monatsbudget in Höhe von 125 Euro, welches sich von Monat zu Monat ansammelt. Oftmals kommen wir in neue Versorgungen, wenn wir beispielsweise Patienten anderer Pflegedienste übernehmen, wo dieses Budget nie genutzt wurde und die Familie sich darüber freut mehrere hundert Euro bereits im Topf angespart zu haben.

Aber Achtung: Das Budget summiert sich nicht unendlich lange auf. Jedes Jahr am 30.06. verfallen alle Ansprüche aus dem Vorjahr.

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Tage, Stunden, Minuten, Sekunden

Da es nur noch wenige Tage sind bis zum Verfallsdatum, sind sollten sie Kontakt zu uns aufnehmen.

Zum anderen nutzen wir die Verhinderungspflege. Dies ist ein Jahresbudget in Höhe von bis zu rund 2.400 Euro welches speziell zur Entlastung der Pflegeperson gedacht ist. Achtung: Das Jahresbudget verfällt immer zum 31.12 eines Jahres und lädt sich dann am 01.01 des neuen Jahres wieder auf. Bei der Verhinderungspflege gilt es zu beachten, dass ein Hilfebedarf seit mindestens 6 Monaten bestanden haben muss, bevor man den Anspruch erhält. Damit ist keinesfalls gemeint, dass ein Pflegegrad 6 Monate bestanden haben muss. Dies wird leider immer wieder unserer Erfahrung nach von einigen Kassen unseren Patienten gesagt.

Nehmen Sie Hilfe in Anspruch

Sorgen Sie für ausreichend Freiraum für sich und Ihre Lieben. Eine Pflegebedürftigkeit besteht laut Pflegereport 2015 der BARMER GEK im Schnitt fast 7 Jahre. Die Bewältigung dieser Aufgabe gleich eher einem Marathonlauf, denn einem Sprint. Achten Sie daher bitte auf Ihre eigenen Kräfte. Nutzen Sie die zur Verfügung stehenden Leistungen der Pflegeversicherung, um sich Entlastung zu verschaffen und so Ihre “Akkus” zu schonen.

Nehmen Sie Kontakt zu einem Pflegedienst auf, wie zum Beispiel den Pflegefreunden, um Hilfe anzufordern.

Sie sind auf der Suche nach einem
ambulanten Pflegedienst in Münster?

Die Pflegefreunde sind seit 10 Jahren
für unsere Patienten vor Ort vertreten.

Hochqualifizierte Pflegekräfte helfen professionell
und ohne Zeitdruck bei der Körperpflege,
medizinischer Pflege oder in der Hauswirtschaft.

Eine Übersicht über unsere
Leistungen finden Sie hier.

Alexander Herms

Geschäftsführer

Bei Fragen zu unseren Leistungen oder zur Pflegeberatung erreichen Sie mich telefonisch unter 02533 93 48 190 oder per E-Mail (aherms@pflegefreunde.org).