Beratung_Header1_zoom

Die Pflegegrade anschaulich erklärt

Erläuterungen zu den Pflegegrade 1-5 gibt es reichlich. Wir möchten Ihnen diese etwas anschaulicher präsentieren – in Form von Tagebucheinträgen. Kurze Erklärungen zu den Pflegegraden vorweg sowie eine Erläuterung, wie Sie die Pflegegrade beantragen, machen den Artikel komplett.

Pflegegrade sind Kategorien, mit denen der Grad der Selbstständigkeit und damit der Unterstützungsbedarf einer Person eingeschätzt werden. Sie entscheiden darüber, wie viel und welche Art Unterstützung Patienten von der Pflegeversicherung bekommen. Die Pflegegrade reichen von 1 (geringe Beeinträchtigungen) bis 5 (schwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen). Mehr Informationen zu Pflegegeld und Pflegesachleistungen erfahren Sie hier: Wer erstattet mir die Kosten für die Pflegefreunde? | Pflegefreunde Münster

Pflegegrad 1

Menschen, die in ihrer Selbstständigkeit leicht eingeschränkt sind, aber noch viele Dinge im Alltag alleine schaffen.

Beispiele:

  • Eine ältere Person hat Gleichgewichtsprobleme und braucht einen Haltegriff im Bad, aber kann sich noch selbst waschen und anziehen.
  • Leichte Vergesslichkeit führt dazu, dass ab und zu etwas verlegt wird, aber ansonsten ist der Alltag gut zu bewältigen

Pflegegrad 2

Menschen, die regelmäßige Unterstützung im Alltag benötigen, weil sie gewisse Tätigkeiten nicht mehr allein bewältigen können.

Beispiele:

  • Eine Person kann morgens nicht mehr allein aufstehen und braucht Hilfe beim Waschen oder Anziehen.
  • Bei Demenz: Patienten vergessen, wie sie Kaffee kochen oder sich anziehen, und benötigen deshalb Anleitung oder Erinnerung.

Pflegegrad 3

Menschen, die ohne permanente Hilfe und Beaufsichtigung den Alltag nicht mehr meistern können.

Beispiele:

  • Jemand kann den Tag nicht mehr strukturieren, braucht Unterstützung beim Essen, beim Gang zur Toilette, beim An- und Auskleiden.
  • Bei fortgeschrittener Demenz: Patienten erkennen Angehörige manchmal nicht mehr und laufen Gefahr, sich zu verirren.

Pflegegrad 4

Menschen, die schwerst pflegebedürftig sind und nahezu rund um die Uhr Unterstützung benötigen.

Beispiele:

  • Ohne Hilfe ist fast nichts mehr möglich: Essen, Trinken, Waschen, Umsetzen im Bett, Toilettengänge – alles braucht Unterstützung.
  • Personen mit schweren körperlichen und/oder geistigen Einschränkungen, z.B. nach einem Schlaganfall oder mit schwerer Demenz.

Pflegegrad 5

Menschen, die so schwer beeinträchtigt sind, dass sie spezielle Anforderungen an die Pflege und Versorgung stellen; oft bei schweren neurologischen Erkrankungen, Lähmungen oder multiplen Behinderungen.

Beispiele:

  • Eine Person kann sich nicht mehr selbstständig bewegen, muss künstlich ernährt werden oder benötigt spezielle medizinische Geräte.
  • Komplexe Krankheitsbilder, bei denen eine umfassende Betreuung, medizinische Versorgung und Therapie unverzichtbar sind.

Einstufung durch den Medizinischen Dienst (MD)

Sie stellen einen formlosen (telefonisch oder schriftlich) Antrag bei Ihrer Pflegekasse. Nach Antragstellung erfolgt ein Termin zur Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Für diesen Begutachtungstermin ist es sinnvoll Pflegeprotokolle darüber zu führen, wann und wie Hilfe benötigt wird sowie Medikamente und Arztberichte bereitzulegen. Der MD bewertet die Situation und stuft Sie in einen Pflegegrad (1-5) ein. Sie erhalten über den anerkannten Pflegegrad einen Bescheid und können diesen innerhalb eines Monats widerrufen, wenn Sie damit nicht einverstanden sind.

Bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) wird im Rahmen eines Hausbesuchs geprüft, wie selbstständig die pflegebedürftige Person in ihrem Alltag ist. Es werden dabei verschiedene Lebensbereiche wie Mobilität, Selbstversorgung und kognitive Fähigkeiten bewertet. Die Ergebnisse fließen in ein Gutachten ein, das als Grundlage für die Einstufung in einen Pflegegrad dient. Angehörige sollten beim Termin anwesend sein, relevante Unterlagen bereitlegen und den tatsächlichen Unterstützungsbedarf realistisch schildern. Eine gute Vorbereitung erhöht die Chance auf eine passende Einstufung.

Jetzt Termin buchen!

Sie sind auf der Suche nach einem
ambulanten Pflegedienst in Münster?

Die Pflegefreunde sind seit 10 Jahren
für unsere Patienten vor Ort vertreten.

Hochqualifizierte Pflegekräfte helfen professionell
und ohne Zeitdruck bei der Körperpflege,
medizinischer Pflege oder in der Hauswirtschaft.

Eine Übersicht über unsere
Leistungen finden Sie hier.

Alexander Herms

Geschäftsführer

Bei Fragen zu unseren Leistungen oder zur Pflegeberatung erreichen Sie mich telefonisch unter 02533 93 48 190 oder per E-Mail (aherms@pflegefreunde.org).