Beratungseinsatz Pflegegeld

(§37 Abs. 3 SGB XI)

Droht Ihnen die Kürzung des Pflegegelds?

Beratungseinsatz
nach §37 Abs. 3 SGB XI

Droht Ihnen die Kürzung des Pflegegelds?

Beratungseinsatz Pflegegeld nach §37 Abs. 3 SGB XI

Sie haben einen Pflegegrad und erhalten monatlich Pflegegeld auf Ihr Konto ausgezahlt? Dann verpflichtet Sie die Krankenkasse dazu in regelmäßigen Zeiträumen einen Pflegeberatungseinsatz für Pflegegeldbezieher durchführen zu lassen. Im Kassendeutsch werden diese Einsätze auch „Beratungseinsatz nach §37 Abs. 3 SGB XI“ genannt.

Versäumen Sie die Fristen droht Ihnen eine Sperre der Pflegegeldzahlung. Damit teure Fehler vermieden werden, sollten Sie einen zuverlässigen ambulanten Pflegedienst finden, der gemeinsam mit Ihnen diese wiederkehrenden Termine im Blick behält und abstimmt.

Nicht verpassen: Fristversäumung bei der Durchführung von
Beratungseinsätzen kann zur Sperre der Pflegegeldzahlung führen

Beratungseinsatz für Pflegegeldbezieher​

Sie haben einen Pflegegrad und erhalten monatlich Pflegegeld auf Ihr Konto ausgezahlt? Dann verpflichtet Sie die Krankenkasse dazu in regelmäßigen Zeiträumen einen Pflegeberatungseinsatz für Pflegegeldbezieher durchführen zu lassen. Im Kassendeutsch werden diese Einsätze auch „Beratungseinsatz nach §37 Abs. 3 SGB XI“ genannt.

Versäumen Sie die Fristen droht Ihnen eine Sperre der Pflegegeldzahlung. Damit teure Fehler vermieden werden, sollten Sie einen zuverlässigen ambulanten Pflegedienst finden, der gemeinsam mit Ihnen diese wiederkehrenden Termine im Blick behält und abstimmt.

Nicht verpassen: Fristversäumung bei der Durchführung von Beratungseinsätzen kann zur Sperre der Pflegegeldzahlung führen

Fristverlängerung beantragen

Ihre Krankenkasse hat Ihnen bereits eine Erinnerung zur Durchführung des Pflegeberatungseinsatzes geschickt?

Dann zögern Sie nicht länger: Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und vereinbaren einen Beratungstermin. Wenn Sie einen Termin vereinbart haben, teilen Sie dies umgehend der Krankenkasse mit. Dann erhalten Sie in der Regel eine Fristverlängerung.

Die Pflegefreunde überwachen für Sie die Fristen und setzen sich rechtzeitig mit Ihnen in Verbindung. Damit wird Ihnen wegen einer Fristversäumnis garantiert kein Pflegegeld gekürzt.

Schon Post von der Krankenkasse erhalten? Jetzt aber schnell:
Beratungstermin vereinbaren & Fristverlängerung erhalten

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Dann zögern Sie nicht länger: Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und vereinbaren einen Beratungstermin. Wenn Sie einen Termin vereinbart haben, teilen Sie dies umgehend der Krankenkasse mit. Dann erhalten Sie in der Regel eine Fristverlängerung.

Die Pflegefreunde überwachen für Sie die Fristen und setzen sich rechtzeitig mit Ihnen in Verbindung. Damit wird Ihnen wegen einer Fristversäumnis garantiert kein Pflegegeld gekürzt.

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Brunhilde vertraut den Pflegefreunden seit 2013:
„Ich bin seit Jahren Patientin der Pflegefreunde und fühle mich immer sehr gut beraten“.

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