Zwei Personen sitzen sich gegenüber und füllen ein Dokument aus

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht – was Angehörige wissen sollten

Ein Unfall, ein Schlaganfall oder eine schwere Krankheit – und plötzlich kann ein geliebter Mensch nicht mehr selbst sprechen oder entscheiden. Viele Angehörige gehen davon aus, dass man die gesundheitlichen Entscheidungen einfach übernehmen darf. Doch ohne Regelung dürfen selbst Ehepartner oder Kinder nicht automatisch entscheiden. Umso wichtiger ist es, die Unterschiede zwischen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht zu kennen.

Beide sorgen dafür, dass der Wille Ihrer Angehörigen respektiert wird – aber sie erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Der wichtigste Unterschied – einfach erklärt

Patientenverfügung = Was soll medizinisch passieren?

Vorsorgevollmacht = Wer darf entscheiden?

Die Patientenverfügung: Sicherheit für schwierige Entscheidungen

Die Patientenverfügung legt fest, wie eine Person medizinisch behandelt werden möchte, wenn sie selbst nicht mehr entscheiden kann. Das hilft Angehörigen enorm, denn:
Sie müssen nicht raten, was „gewollt“ gewesen wäre.

Typische Fragen, die beantwortet werden:

  • Soll eine künstliche Beatmung durchgeführt werden?
  • Ist eine Wiederbelebung erwünscht?
  • Wie soll mit lebensverlängernden Maßnahmen umgegangen werden?

Diese Verfügung gibt Ärzten klare Vorgaben und nimmt Angehörigen emotionale Last ab.

Die Vorsorgevollmacht: Handeln dürfen, wenn es darauf ankommt

Mit einer Vorsorgevollmacht wird eine Person bestimmt, die im Ernstfall Entscheidungen treffen darf.

Für Angehörige bedeutet das:
✅ Sie dürfen offiziell handeln
✅ Sie können mit Ärzten sprechen
✅ Sie können organisatorische Dinge regeln

Zum Beispiel:

  • Krankenhausentscheidungen begleiten
  • mit Pflegeeinrichtungen kommunizieren
  • Verträge oder Behördenangelegenheiten klären

Ohne Vorsorgevollmacht kann es passieren, dass ein Gericht eine fremde Betreuungsperson einsetzt.

Warum beides für Angehörige so wichtig ist

Ohne Patientenverfügung stehen Sie als Angehöriger vor schweren Entscheidungen. Oft herrscht Unsicherheit mit der Frage „Was hätte er/sie gewollt?“

Ohne Vorsorgevollmacht dürfen Angehörige nicht automatisch entscheiden. Dadurch können sich Prozesse verzögern und auch das Gericht kann eingeschaltet werden.

Mit beiden Dokumenten besteht Klarheit über den Willen Ihres Angehörigen. Sie haben die Handlungsfähigkeit wodurch es zu weniger Streit und Belastung kommt. Beide Dokumente ergänzen sich und sollten immer zusammen betrachtet werden.

Was Angehörige konkret tun können

Sprechen Sie das Thema aktiv an – auch wenn es unangenehm ist. Klären Sie gemeinsam:

  • Welche medizinischen Wünsche gibt es?
  • Wer soll Entscheidungen treffen?

Halten Sie alles schriftlich fest. Wichtig: Vertrauen ist entscheidend – besonders bei der Vorsorgevollmacht

Es handelt sich nicht um eine Rechtsberatung. Die Informationen beruhen auf unsere eigenen Erfahrungen in der Berufspraxis.

Quellen: pflegekompassmagazin.de / fallswaspassiert.de

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