Wenn ein geliebter Mensch plötzlich pflegebedürftig wird, steht die Welt erst einmal Kopf. Beruf, Familie und die neue Pflegesituation unter einen Hut zu bringen, ist eine enorme Herausforderung. Damit Sie in dieser Zeit nicht allein sind, gibt es gesetzliche Regelungen, die Ihnen den nötigen Freiraum geben.
Hier erfahren Sie, wie Sie sich für die Pflege Ihrer Angehörigen freistellen lassen können und welche finanziellen Unterstützungen Ihnen zustehen.
1. Akute Pflegebedürftigkeit: Die 10-tägige Auszeit
Wenn die Pflegebedürftigkeit eines nahen Angehörigen unvorhergesehen eintritt, haben Sie das Recht, bis zu 10 Arbeitstage der Arbeit fernzubleiben. Diese Zeit dient dazu, die Pflege zu organisieren oder die erste Versorgung sicherzustellen.
- Voraussetzung: Akute Pflegesituation eines nahen Angehörigen.
- Finanzierung: Sie haben Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld (ca. 90 % Ihres Netto-Entgelts) als Lohnersatzleistung. Dieses beantragen Sie bei der Pflegekasse Ihres Angehörigen.
- Wichtig: Informieren Sie Ihren Arbeitgeber umgehend. Seit 2026 kann die Pflegebedürftigkeit auch durch Pflegefachpersonen bescheinigt werden.
2. Die Pflegezeit: Bis zu 6 Monate Flexibilität
Die Pflegezeit ermöglicht es Ihnen, sich für maximal 6 Monate vollständig oder teilweise von der Arbeit freistellen zu lassen, um einen Angehörigen in häuslicher Umgebung zu pflegen.
- Betriebsgröße: Anspruch besteht bei Arbeitgebern mit mehr als 15 Beschäftigten.
- Frist: Sie müssen die Pflegezeit mindestens 10 Arbeitstage vor Beginn schriftlich beim Arbeitgeber ankündigen.
- Sonderfall Sterbebegleitung: Zur Begleitung in der letzten Lebensphase können Sie sich für bis zu 3 Monate freistellen lassen (auch bei Pflege in einem Hospiz).
3. Die Familienpflegezeit: Bis zu 24 Monate Reduzierung
Wenn die Pflege längerfristig geplant werden muss, bietet die Familienpflegezeit den größten Spielraum. Sie können Ihre Arbeitszeit über einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten reduzieren.
- Arbeitsumfang: Sie müssen eine Mindeststundenzahl von 15 Stunden pro Woche im Durchschnitt beibehalten.
- Betriebsgröße: Dieser Anspruch gilt in Betrieben mit mehr als 25 Beschäftigten.
- Frist: Die Ankündigungsfrist beträgt 8 Wochen.
- Kombination: Pflegezeit und Familienpflegezeit können kombiniert werden, sofern sie nahtlos ineinander übergehen. Die Gesamtdauer darf 24 Monate nicht überschreiten.
Finanzielle Absicherung: Das zinslose Darlehen
Da die Pflegezeit und die Familienpflegezeit in der Regel unbezahlt sind, bietet das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) zur Absicherung des Lebensunterhalts ein zinsloses Darlehen an. Dieses wird in monatlichen Raten ausgezahlt und hilft dabei, den Einkommensverlust abzufedern. Das Darlehen muss jedoch innerhalb von 48 Monaten nach Beginn der Freistellung zurückgezahlt werden.
Die wichtigsten Fakten auf einen Blick
| Leistung | Max. Dauer | Mind. Betriebsgröße | Finanzierung |
| Kurzzeitige Arbeitsverhinderung | 10 Tage | Keine (alle Betriebe) | Pflegeunterstützungsgeld |
| Pflegezeit | 6 Monate | > 15 Beschäftigte | Zinsloses Darlehen möglich |
| Familienpflegezeit | 24 Monate | > 25 Beschäftigte | Zinsloses Darlehen möglich |
Ihr Schutz im Beruf
Während Sie Pflege- oder Familienpflegezeit in Anspruch nehmen, genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Dieser beginnt mit der Ankündigung (frühestens 12 Wochen vor dem geplanten Start) und endet mit dem Abschluss der Freistellung.
Hinweis: Dieser Artikel dient der Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Stand der Informationen: April 2026/ Familienpflegezeit – Wege zur Pflege / bpa-Informationen rund um die Pflege, Stand Januar 2022; Herausgeber: bpa – Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.
