Pflegekraft unterstützt Patientin am Rollator beim Treppensteigen

Das ändert sich bei der Verhinderungspflege 2026

Pflegende Angehörige aufgepasst. Zum nächsten Jahreswechsel gibt es ein paar Neuerungen, was auch die Verhinderungspflege betrifft. Wir erklären Ihnen, worauf Sie ab dem 1. Januar 2026 achten müssen.

Die Verhinderungspflege ist ein wichtiger Bestandteil zur Entlastung von pflegenden Angehörigen. Das Budget kann zum Beispiel verwendet werden, wenn die Pflegeperson einen erholsamen Urlaub machen möchte oder stundenweise eine Vertretung braucht. In dieser Zeit kann ein Pflegedienst in Anspruch genommen werden, welcher von der Verhinderungspflege bezahlt wird. Die pflegebedürftige Person wird versorgt und der Angehörige kann unbesorgt zu seinem Termin gehen beziehungsweise seine Freizeit genießen.

Neue Frist zur Antragsstellung

Ab dem 1. Januar 2026 müssen die Anträge für Verhinderungspflege zeitnah eingereicht werden. Die Frist verkürzt sich, sodass die Kosten nur bis Ende des Folgejahres eingereicht und erstattet werden können. Also wenn Sie im Jahr 2025 Verhinderungspflege genutzt haben, müssen Sie den Antrag bis spätestens 31.12.2026 einreichen. Bisher war das immer bis zu vier Jahre rückwirkend möglich.

Anpassung der Erstattungslänge

Die Pflegekasse übernimmt nun die Kosten für maximal acht Wochen (56 Kalendertage) pro Jahr. Man kann die acht Wochen auch auf Stunden runterbrechen und stundenweise flexibler nutzen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die Pflegeperson selbst zum Sport möchte oder anderweitig für ein paar Stunden verhindert ist.

Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege

Seit dem 1. Juli 2025 gibt es ein gemeinsames Jahresbudget für die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege. Ab Pflegegrad 2 dürfen pflegebedürftige Personen beide Pflegeformen frei nach Bedarf nutzen, wodurch die Nutzung von Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege einfacher und flexibler wird.

Das gemeinsame Jahresbudget liegt bei 3.539 Euro. Auch die unterschiedlichen Voraussetzungen für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden angeglichen. Die häusliche Pflege muss zum Beispiel nicht mehr seit mindestens sechs Monat stattfinden, um die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen zu können. Es reicht die Feststellung eines Pflegegrades.

Das gemeinsame Jahresbudget in Höhe von 3.539 Euro gilt dann auch für Personen unter 25 Jahren mit Pflegegrad 4 oder 5. Das Budget war bisher etwas geringer.

Denken Sie an Ihr Budget für 2026

Das Jahresbudget der Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege verfällt immer zum 31.12 eines Jahres und lädt sich dann am 01.01 des neuen Jahres wieder auf. Stellen Sie schon jetzt den Antrag bei Ihrer Krankenkasse, um die Leistungen problemlos erstattet zu bekommen.

Gönnen Sie Ihrer Pflegeperson eine Pause. Wir als ambulanter Pflegedienst übernehmen gerne stundenweise die Verhinderungspflege. Sprechen Sie uns an!

Quellen:

Pflegegeld ab 2026: Betrag von 3.539 Euro erstmals gemeinsam voll nutzbar

Neues BEEP-Gesetz soll Pflegefachkräfte ab 2026 stärken | AOK Gesundheitspartner

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Alexander Herms

Geschäftsführer

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