Eine Angehörige geht mit ihren Eltern einen Zettel durch

Alles, was Sie über den Pflegeberatungseinsatz nach §37 Abs. 3 SGB XI wissen müssen

Sie haben einen Pflegegrad und erhalten monatlich Pflegegeld auf Ihr Konto ausgezahlt? Dann verpflichtet Sie die Krankenkasse dazu in regelmäßigen Zeiträumen einen Pflegeberatungseinsatz für Pflegegeldbezieher durchführen zu lassen. Im Kassendeutsch werden diese Einsätze auch „Beratungseinsatz nach §37 Abs. 3 SGB XI“ genannt.

Es ist wichtig, die Fristen der Krankenkassen einzuhalten, damit die Pflegegeldzahlung weiter erfolgt. Im Folgenden erläutern wir, was der Beratungseinsatz genau beinhaltet und in welchem Fall eine Fristverlängerung möglich ist. Erfahren Sie zudem mehr über den Ablauf eines Beratungseinsatzes.

Beratungseinsatz Pflegegeld nach §37 Abs. 3 SGB XI

Wenn eine pflegebedürftige Person zuhause gepflegt wird, gelten besondere Bedingungen. Der Pflegeberatungseinsatz nach § 37.3 des Sozialgesetzbuchs (SGB XI) ist so eine Besonderheit und bei der Pflege im häuslichen Umfeld gesetzlich vorgeschrieben.

Bei Pflegegrad 2-5 muss der Beratungseinsatz alle 6 Monate durchgeführt werden. Bei Pflegegrad 4-5 kann man diesen auch alle 3 Monate freiwillig durchführen lassen. Erfolgt der Beratungseinsatz nicht in der Frist, bekommt man zunächst eine Mahnung. Wenn Sie den Beratungseinsatz danach immer noch nicht wahrgenommen haben, folgt eine Pflegegeldkürzung bis hin zur Pflegegeldstreichung.

Die Beratung bietet umfassende Unterstützung bei Fragen rund um die Pflege und hat das Ziel, individuelle Lösungen für die Pflegesituation zu finden.  Zudem wird geschaut, dass die Pflege optimal gesichert ist. Daher macht ein Pflegeberatungseinsatz auch bei Pflegegrad 1 freiwillig in manchen Situationen durch aus Sinn.

Der Pflegeberatungseinsatz ermöglicht es den Betroffenen, sich über Pflegeleistungen, Unterstützungsangebote, finanzielle Hilfen und vieles mehr zu informieren. Er hilft dabei, die bestmögliche Versorgung sicherzustellen und trägt zur Erhaltung oder Verbesserung der Lebensqualität bei.  Sehen Sie den Beratungseinsatz daher nicht als Kontrolle oder Last, sondern als Unterstützung und zur Fortführung der Pflegegeldzahlung.

Ablauf des Beratungsgespräches

Wenn Sie das Schreiben der Krankenkasse erhalten, zögern Sie nicht lang und kontaktieren Sie unsere Pflegeberatung. Auf unserer Webseite finden Sie zum Beispiel einen eigenen Reiter zur Pflegeberatung, wo sie ganz bequem, einfach und zu jeder Zeit einen Beratungstermin mit uns vereinbaren können.

Am Tag der Beratung fährt unsere Pflegeberaterin Nicole Hülskötter zu Ihnen nach Hause und bringt alle weiteren Unterlagen mit. Halten Sie lediglich den Zettel der Krankenkasse bereit. Frau Hülskötter wird sich die Pflege- und Betreuungssituation genau anschauen und je nach Bedarf weitere Maßnahmen empfehlen, welche die häusliche Situation verbessern können. Weitere Themen, beispielsweise zur Höherstufung des Pflegegrades, der Bedarf von weiteren Hilfsmitteln, wie einem Rollator oder auch Tipps für den Pflegealltag können zusammen besprochen werden. In der Regel dauert ein Beratungseinsatz etwa eine Halbestunde. Wir kümmern uns dann nach dem Gespräch darum, dass die Ergebnisse der Beratung festgehalten und an die Pflegekasse übermittelt werden. Die Pflegekasse wiederum übernimmt dann die Kosten des Beratungseinsatzes.

Portrait Nicole Hülskötter
Nicole Hülskötter – Pflegeberatung

Fristverlängerung beantragen

Ihre Krankenkasse hat Ihnen bereits eine Erinnerung zur Durchführung des Pflegeberatungseinsatzes geschickt? Wenn Sie einen Termin vereinbart haben, teilen Sie dies umgehend der Pflegekasse mit. Dann erhalten Sie in der Regel eine Fristverlängerung.

Die Pflegefreunde überwachen für Sie die Fristen und setzen sich rechtzeitig mit Ihnen in Verbindung. Damit wird Ihnen wegen einer Fristversäumnis garantiert kein Pflegegeld gekürzt.

Buche Sie jetzt einen kostenlosen Beratungstermin zum Pflegegeld nach §37 Abs. 3. Wir unterstützen Sie gerne in Ihrem häuslichen Umfeld.

Foto: Adobe Stock

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Thomas Hehn

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